Prävention gegen sexualisierte Gewalt
In der Erzdiözese Freiburg ist Prävention eine dauerhafte Verpflichtung aller, die Verantwortung für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene tragen. So steht es in der Präambel der Präventionsordnung (PrävO) von 2013:
„Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität. Diesem Recht weiß sich das Erzbistum Freiburg in besonderer Weise verpflichtet. Durch geeignete Maßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt soll dieses Recht sichergestellt werden. Ziel hierbei ist es, eine Kultur des achtsamen Miteinanders zu entwickeln, die auch im achtsamen, respektvollen und grenzachtenden Umgang aller handelnden Personen untereinander zum Ausdruck kommt.
Präventionsarbeit erschöpft sich nicht in Einzelmaßnahmen. Sie muss integraler Bestandteil der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen sein. Deshalb ist Prävention eine dauerhafte Verpflichtung aller, die im Erzbistum Freiburg Verantwortung für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene tragen.“ (Präambel PrävO).
Diese Verpflichtung ist auch Grundlage unseres Handelns in der Kirchengemeinde Nordbadische Bergstraße. Bis zur Erstellung eines gemeinsamen Schutzkonzeptes finden Sie auf dieser Seite die institutionellen Schutzkonzepte unserer bisherigen Seelsorgeeinheiten.
In unserer Pfarrei St. Marien Weinheim, Kirchengemeinde Nordbadische Bergstraße, werden in 2026 wieder vier Online-Schulungen zum grenzachtenden Umgang angeboten. Die Schulungen finden jeweils von 19-21 Uhr an folgenden Terminen statt:
- 07. Oktober 2026 (Anmeldung ab sechs Wochen vorher möglich)
- 27. November 2026
Eine Anmeldung ist ab sechs Wochen vor dem jeweiligen Termin möglich.
Bei weiterem Schulungsbedarf nehmen Sie bitte Kontakt zu den Verantwortlichen über praevention@se-wh.de auf.
Die Präventionsschulungen für Engagierte in der Jugend- und Kinderarbeit werden über unsere Jugendreferentin Barbara Müller und das jugendpastorale Team Rhein-Neckar angeboten. Die Termine und Anmeldungen findet ihr auf der Webseite des JPT Rhein-Neckar.
Auf der Basis von weltlichem und kirchlichem Recht entscheiden wir, für welches Engagement in unserer Kirchengemeinde ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist. Wir fordern diejenigen, die nach Art, Intensität und Dauer im nahen Kontakt mit anvertrauten Personen stehen, auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und zur Einsichtnahme bei der zentralen Prüfstelle für erweiterte Führungszeugnisse im Ordinariat in Freiburg vorzulegen.
Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt
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Hilfe und Unterstützung | Prävention | Aufarbeitung | Betroffenenbeirat |

Einige diözesane Materialien finden Sie unter diesen Links:
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- Informationsfilm der Bischofskonferenz: Prävention geht alle an! (Youtube-Link)
- einschlägige Gesetzestexte: Rahmenordnung Prävention und die diözesanen Ausführungsbestimmungen (AROPräv)





